Checkliste: 25 wichtige neu anhängige Verfahren beim BFH, BVerfG und EuGH

Für Steuerbürger ist es wichtig, die beim höchsten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH), sowie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Verfahren zu kennen. Sie eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, Ihren Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Bei einem positiven Ausgang des Musterverfahrens wird der eigene Steuerbescheid automatisch korrigiert und Sie profitieren – quasi als Trittbrettfahrer – ohne Kostenrisiko von dem Rechtsstreit anderer Steuerzahler.

Wichtig für alle Steuerzahler

Erfahren die gesetzlich normierten Mitwirkungspflichten im steuerlichen Ermittlungsverfahren als Teil des Besteuerungsverfahrens eine Einschränkung durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Darf das Finanzamt von einem Vermieter die Vorlage von Mietverträgen verlangen oder steht die DSGVO dem entgegen? (Aktenzeichen beim BFH: IX R 6/23)

Können Umstände, die von einem Steuerpflichtigen in einem Klageverfahren erstmals vorgetragen werden, dazu führen, dass sich eine vom Finanzamt getroffene Ermessensentscheidung nachträglich als rechtswidrig erweist? Sind nachträglich bekannt gewordene Umstände auch dann zu berücksichtigen, wenn dem Finanzamt keine Pflichtverletzung bei der Ermittlung des Sachverhalts vorzuwerfen ist und es der Kläger versäumt hat, diesen im Einspruchsverfahren vollständig und zutreffend darzulegen? (Aktenzeichen beim BFH: VII R 4/23)

Kann wegen des Gebots effektiven Rechtsschutzes nach dem Rechtsgedanken des § 140 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Umdeutung in einen Einspruch in Betracht kommen, wenn gegenüber dem Finanzamt eine Stellungnahme zu einer streitigen Frage abgegeben wird, die nicht als Einspruch ausgelegt werden kann? Gilt dies auch bei Erklärungen eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts? (Aktenzeichen beim BFH: VII R 7/23)

Sind die monatlichen Beiträge für ein Fitnessstudio ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Teilnahme an einem wöchentlich angebotenen Funktionstraining in Form von ärztlich verordneter Wassergymnastik ist? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 1/23)

 

Wichtig für Steuerzahler mit Kindern

Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass bei geschiedenen wie auch bei nicht verheirateten und dauernd getrennt lebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt ist, zu dessen Haushalt das Kind gehört? Ist die Beschränkung der Betreuungskosten auf zwei Drittel der Aufwendungen und einen Höchstbetrag von 4.000 € je Kind verfassungsgemäß? (Aktenzeichen beim BFH: III R 8/23)

Wird ein Pflegekind bereits ab dem Monat der Geburt oder erst ab dem Monat der Haushaltsaufnahme kindergeldrechtlich berücksichtigt? (Aktenzeichen beim BFH: III R 5/23)

Wichtig für Arbeitnehmer

Führt die Übertragung von Anteilen auf leitende Angestellte zu Arbeitslohn, obwohl dies durch strategische Erwägungen zur Nachfolge veranlasst ist, die den Fortbestand des Unternehmens sichern sollen? Reicht allein der Umstand, dass die Arbeitnehmer ohne ihre berufliche Tätigkeit die Anteile nicht übertragen bekommen hätten, für die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn aus? Oder liegt der strategisch motivierten Schenkung eine Sonderrechtsbeziehung zugrunde, die selbständig und losgelöst vom Arbeitsverhältnis besteht?  (Aktenzeichen beim BFH: VI R 21/22)

 

Wichtig für Kapitalanleger

Führt ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten (z. B. einer Bürgschaft) zu sonstigen Einkünften, die dem regulären Steuersatz unterliegen oder zu Einkünften aus Kapitalvermögen, die mit dem – nahezu immer günstigeren – Abgeltungsteuersatz von 25 % zu erfassen sind? (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 7/23)

Ist es mit der Verfassung vereinbar, dass bei der Übertragung eines Grundstücks mit unverzinstem Kaufpreissowohl ertragsteuerliche Konsequenzen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen beim Schenker gezogen werden als auch ein schenkungsteuerlicher Vorgang beim Bereicherten berücksichtigt wird? (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 1/23)

 

Wichtig für Vermieter

Sind (vorab für mehrere Jahre gezahlte) Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Grundstücksflächen zur Verwendung der Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen bei Zufluss sofort zu versteuern oder kann der Steuerpflichtige sie auf den Förderzeitraum des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verteilen? (Aktenzeichen beim BFH: IX R 18/22)

 

Wichtig bei privaten Veräußerungsgeschäften

Ist die frühere Regelung bei der Eigenheimzulage, wonach auch in der unentgeltlichen Überlassung an einen Angehörigen eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt, im Rahmen des Ausnahmetatbestands bei der Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts entsprechend anwendbar? (Aktenzeichen beim BFH: IX R 13/23)

 

Wichtig für Rentner

Verstößt bei einer aufgeschobenen Altersrente die aktuelle Rechtsprechung des BFH zum für die Höhe des Besteuerungsanteils maßgeblichen Jahr des Rentenbeginns gegen die Verfassung? Ist es folglich mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass das Jahr des Rentenbeginns generell das Jahr ist, in dem der Rentenanspruch entstanden ist, also seine Voraussetzungen erfüllt sind? Und dies auch dann gilt, wenn ein bereits bestehender Rentenanspruch auf Antrag des Rentenberechtigten hinausgeschoben wird? (Aktenzeichen beim BVerfG: 2 BvR 2212/22)

 

Wichtig bei der Gewerbesteuer

Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit? Stellen diese Räumlichkeiten daher fiktives Anlagevermögen dar, so dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung vorzunehmen ist? (Aktenzeichen beim BFH: III R 3/23)

Ist es für die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer schädlich, wenn eine Gesellschaft nach der Veräußerung ihres einzigen Grundstücks für einen Tag im Veranlagungszeitraum ausschließlich zwei zinslose Bankguthaben unterhält? Oder sind nur solche Tätigkeiten schädlich, die zu steuerbaren Einkünften führen? (Aktenzeichen beim BFH: III R 1/23)

 

Wichtig bei der Bewertung

Darf bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie für die Erbschaftsteuer vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein Marktanpassungsabschlag vorgenommen werden? (Aktenzeichen beim BFH: II R 57/22)

Ist die Anwendung der Sterbetafeln bei der Ermittlung des Kapitalwerts von lebenslangen Nutzungen und Leistungen verfassungsgemäß? Oder verstoßen die geschlechtsdifferenzierenden Sterbetafeln gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau? (Aktenzeichen beim BFH: II R 38/22)

 

Wichtig bei der Grunderwerbsteuer

Ist die Neugründung einer Personengesellschaft im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mit den Umwandlungsfällen des § 1 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) vergleichbar, sodass bei weiter Auslegung auch in diesem Fall die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (sog. Konzernklausel) beansprucht werden kann? (Aktenzeichen beim BFH: II R 2/23)

Kann die für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) – sog. Konzernklausel – erforderliche Vorbehaltensfrist im Rahmen einer Umwandlung (im Streitfall: einer Aufspaltung) im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge übertragen werden? (Aktenzeichen beim BFH: II R 5/23)

 

Wichtig bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Handelt es sich bei den Beratungs- und Lagerkosten, die bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft anfallen, um Kosten zur Regelung des Nachlasses, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind? Oder handelt es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Verwaltung des Nachlasses? (Aktenzeichen beim BFH: II R 43/22)

Steht es der Steuerbefreiung für ein Familienheim entgegen, wenn eine pflegebedürftige und hochbetagte Erblasserin in ein Pflegeheim umgezogen war und ihre zuvor selbstgenutzte Wohnung zur Finanzierung der Kosten ohne die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung vier Jahre befristet vermietet hatte? (Aktenzeichen beim BFH: II R 48/22)

 

Wichtig bei der Umsatzsteuer

Unterliegen Beiträge, die von Mitgliedern mit längerfristigen Verträgen freiwillig ohne eine rechtliche Verpflichtung an ein Fitnessstudio während des Corona-Lockdowns weitergezahlt wurden, um das Studio in der schwierigen Zeit zu unterstützen, der Umsatzsteuer? Oder handelt es sich um einen (nicht steuerbaren) echten Zuschuss? (Aktenzeichen beim BFH: XI R 36/22)

Sind die für Kettenübertragungen entwickelten Grundsätze bei einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen auch bei einer Nutzungsüberlassung an Dritte anwendbar? Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen daher auch dann vor, wenn der Erwerber den übernommenen Betrieb unmittelbar nach dem Kauf verpachtet und der Pächter den Ursprungsbetrieb weiterführt? (Aktenzeichen beim BFH: V R 3/23)

Findet die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf den Verkauf von Renn- und Turnierpferden Anwendung, die beim Einkauf als mehrjährige Pferde bereits angeritten waren bzw. über eine Ausbildung verfügten und während einer nicht nur kurzen Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Sportpferden weiter ausgebildet wurden? (Aktenzeichen beim BFH: XI R 37/22)

Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft dazu, dass entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen der Umsatzsteuer unterliegen? Gilt dies jedenfalls dann, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da ansonsten die Gefahr von Steuerverlusten besteht? (Aktenzeichen beim EuGH: C-184/23)

Stellt eine Leistung an den Nutzer eines Elektrofahrzeugs, die im Aufladen des Fahrzeugs an einer Ladestation besteht, eine Lieferung eines Gegenstands i. S. der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) dar? Ist ggf. eine solche Lieferung in allen Abschnitten der Transaktionskette anzunehmen ist, wenn ein Mobilitätsbetreiber (sog. E-Mobility Provider, „EMP“) eingebunden ist, der gegenüber dem Endkunden im eigenen Namen handelt? (Aktenzeichen beim EuGH: C-60/23)