Privatinsolvenz - Dauer im europäischen Vergleich
In einigen EU-Staaten steht hingegen die Entschuldung im Vordergrund, während die Belange der Gläubiger nachrangig sind. Dem Schuldner wird deshalb wesentlich schneller und unkomplizierter die Restschuldbefreiung erteilt. In diesem Kontext setzen für eine Privatinsolvenz England, Irland und Frankreich eine Frist von 12 Monaten an, in Lettland wird die Restschuldbefreiung nach 6 bis maximal 18 Monaten erteilt. Die in einem anderen EU-Staat erteilte Restschuldbefreiung wird in Deutschland anerkannt.
Schulden schnell abbauen durch Privatinsolvenz im Ausland
Was liegt also näher, als das Insolvenzverfahren in einem dieser Staaten zu durchlaufen? Ist ein solcher „Insolvenztourismus“ sinnvoll und sollten Betroffene tatsächlich mit ihren Schulden auswandern?
Ausnahmslos jedes ausländische Insolvenzverfahren setzt voraus, dass der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in diesen Staat verlagert. Es gibt zwar zahlreiche dubiose Anbieter, die dem Schuldner für viel Geld lediglich einen „Briefkasten“ im Ausland besorgen. Auf derartige Angebote sollte jedoch kein Schuldner eingehen:
Die örtlichen Gerichte prüfen (unterschiedlich intensiv), ob der Schuldner tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt in dem jeweiligen Staat hat und weisen den Eröffnungsantrag andernfalls zurück. Aber selbst wenn das Verfahren im Ausland eröffnet wird, muss der Schuldner mit einer Intervention deutscher Gläubiger rechnen. Gerade der Fiskus hat sich insofern als besonders hartnäckig erwiesen und geht aktiv gegen Insolvenzverfahren im Ausland vor, vgl. z. Bsp. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. Januar 2016, VII B 119/15.
Auswandern mit Schulden - die Lösung?
Wenn der Lebensmittelpunkt für eine gewisse Dauer (in der Regel mindestens 6 Monate) ins Ausland verlegt werden muss, ist dies mit einer erheblichen finanziellen Belastung verbunden: Es muss eine Wohnung im Ausland gemietet und ein Umzug durchgeführt werden. Gleichzeitig muss die Erwerbstätigkeit in Deutschland beendet, zumindest aber unterbrochen werden. Außerdem fallen regelmäßig erhebliche Beratungs- und Übersetzungskosten an. Für einen vollkommen mittellosen Schuldner wird ein Insolvenzverfahren im Ausland bereits an dieser finanziellen Belastung scheitern.
Häufig besteht aber die Möglichkeit, dass der Schuldner von dritter Seite unterstützt wird. Eltern, Ehepartner oder enge Freunde sind bereit, den Schuldner bei seinen Sanierungsbemühungen zur Seite zu stehen. Auf diesem Weg können die notwendigen Mittel für ein Insolvenzverfahren im Ausland aufgebracht werden.
Die Alternativen zum Insolvenzverfahren im Ausland
Was viele Schuldner nicht wissen: Mit einem solchen „Geldgeber“ im Rücken kann auch in Deutschland eine schnelle Schuldenbereinigung erreicht werden. Für Verbraucher gibt es die Möglichkeit eines außergerichtlichen und gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans und für Unternehmer die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens. Statt also mit einer Privatinsolvenz im Ausland Erfahrungen zu machen, wäre auch eine rasche Restschuldbefreiung in Deutschland denkbar.
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Die außergerichtliche Schuldenbereinigung
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist dem Verbraucherinsolvenzverfahren vorgeschaltet. Wenn es dem Schuldner gelingt, alle Gläubiger von dem Schuldenbereinigungsplan zu überzeugen, werden ihm die restlichen Schulden erlassen, ohne dass überhaupt ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.
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Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan
Wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitert, dann kann noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan abgestimmt werden. Hier müssen nicht alle Gläubiger, sondern nur noch die Mehrheit der Gläubiger (nach Köpfen und nach der Höhe ihrer Forderung) zustimmen.
Bei Unternehmern gibt es die Möglichkeit, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzplan vorzulegen. Auch diesem muss nur die (Kopf- und Stimmen-) Mehrheit der Gläubiger zustimmen. Mit der Erfüllung des Insolvenzplans erlöschen alle weiteren Forderungen.
Auf diese Weise ist es auch ohne die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland möglich, innerhalb von 12 Monaten oder eines noch kürzeren Zeitraums die Restschuldbefreiung zu erlangen.
Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten und entwickeln ein maßgeschneidertes Modell für Ihren Weg zur Restschuldbefreiung.
Rechtsanwältin Yvonne Jesse
Leander J. Gast Rechtsanwälte